Inhalt:
Unsere sozialen Dienstleistungen werden gefördert
- aus den Mitteln der Stadt Wien / FSW Externer Link:Fonds Soziales Wien (Behindertenhilfe), es gelten die Förderrichtlinien des FSW
- bzw. aus den Sozialabteilungen der jeweiligen Bundesländer
Gesetzliche Grundlage
sind die derzeit Externer Link:gültigen Behindertengesetze (Sozialhilfegesetze) der Bundesländer (Anmerkung: Der Link verweist auf das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes, auf "Landesgesetz - Geltende Fassung des jeweiligen Bundeslandes" klicken und bei Suchwort "Sozialhilfegesetz bzw. Behindertengesetz" eingeben.)
Für Wien gilt z. B. das Externer Link:Wiener Behindertengesetz (WBHG) i. d. g. F. 1986.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von ASSIST Leistungen
- Erfolgte Begutachtung durch den Externer Link:Fonds Soziales Wien bzw. den Sozialabteilungen der jeweiligen Bundesländer und Bewilligung der beantragten Förderung
- Wohnsitz in Wien bzw. den Bundesländern
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)